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   BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96   

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BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96 (https://dejure.org/1996,15564)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 5 B 36.96 (https://dejure.org/1996,15564)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 5 B 36.96 (https://dejure.org/1996,15564)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - (BVerwGE 88, 342 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]) scheidet ebenfalls aus.

    Denn durch die vorbezeichnete Entscheidung BVerwGE 88, 342 (344) [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88] ist hinreichend geklärt, daß bei der Auflösung von Vorbehaltsbescheiden und der darauf gestützten Rückforderung (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG) Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) verletzt, stellt sich dieses Vorbringen als revisionsrechtlich unbeachtlicher Angriff auf die Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht dar (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Dies setzt jedoch eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO voraus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
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